AGB
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Fachschaft Medizin Bonn
§ 1 Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen der Fachschaft Medizin Bonn (nachfolgend „Veranstalter“), insbesondere Partys, Bootsveranstaltungen, Bälle, kulturelle Veranstaltungen und sonstige Events.
Mit dem Erwerb eines Tickets oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Besucher diese Teilnahmebedingungen an.
§ 2 Hausrecht
Der Veranstalter übt während der gesamten Veranstaltung das Hausrecht aus. Zur Wahrnehmung des Hausrechts können vom Veranstalter beauftragte Personen, insbesondere Sicherheitsdienste, Einlasspersonal, Ordnungskräfte sowie Betreiber der jeweiligen Veranstaltungsstätte, eingesetzt werden.
Den Anweisungen dieser Personen ist Folge zu leisten.
§ 3 Zutrittsvoraussetzungen
Der Zutritt zur Veranstaltung erfolgt nur mit gültigem Ticket und vorbehaltlich der Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Einhaltung der Teilnahmevoraussetzungen sowie die Identität der Besucher zu überprüfen.
§ 4 Zutrittsverweigerung und Ausschluss von der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, Besuchern den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern oder Besucher von der Veranstaltung auszuschließen, sofern hierfür ein sachlicher Grund vorliegt.
Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei:
-
erkennbarer Alkohol- oder Drogenbeeinflussung,
-
aggressivem, beleidigendem, diskriminierendem, belästigendem oder bedrohlichem Verhalten,
-
Gefährdung der Sicherheit anderer Besucher, des Personals oder des Veranstaltungsablaufs,
-
Mitführen gefährlicher Gegenstände,
-
Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder diese Teilnahmebedingungen,
-
sonstigem Verhalten, das geeignet ist, die öffentliche Sicherheit, Ordnung oder den Ablauf der Veranstaltung erheblich zu beeinträchtigen.
Die Entscheidung über die Zutrittsgewährung oder den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des Veranstalters oder der von ihm beauftragten Personen.
§ 5 Kein Anspruch auf Erstattung bei berechtigter Zutrittsverweigerung oder Ausschluss
Wird einem Besucher aus einem in § 4 genannten Grund der Zutritt verweigert oder wird er von der Veranstaltung ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder sonstiger Aufwendungen.
Dies gilt nicht, sofern die Zutrittsverweigerung oder der Ausschluss rechtswidrig oder ohne sachlichen Grund erfolgt.
Gesetzliche Ansprüche des Besuchers bleiben unberührt.
§ 6 Sicherheit und Ordnung
Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere Personen weder gefährdet noch unzumutbar beeinträchtigt werden.
Insbesondere auf Veranstaltungen mit besonderen Sicherheitsanforderungen, etwa auf Schiffen oder in sonstigen geschlossenen Veranstaltungsstätten, können aus Sicherheitsgründen weitergehende Maßnahmen getroffen werden.
§ 7 Haftung
Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters beruhen, haftet der Veranstalter uneingeschränkt.
Im Übrigen haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 8 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.